Meinungsfreiheit in Deutschland: Wenn Palästinenser für ihre Rechte demonstrieren wollen…

Nahostpolitik

Bremer Ordnungsamt schickt siebenseitiges Schreiben mit Auflagen

Von Arn Strohmeyer, 17.01.2018

Am vergangenen Samstag fand auf dem Bremer Marktplatz eine von der Palästinensischen Gemeinde Bremen organisierte Kundgebung gegen die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-Präsidenten Donald Trump statt. Die Palästinensische Gemeinde hatte die Kundgebung beim Ordnungsamt Bremen angemeldet, sie war auch erlaubt worden. Die Gemeinde erhielt aber als Antwort auch ein sieben-seitiges Schreiben, versehen mit massiven und sehr detaillierten Auflagen (gemäß § 18 des Versammlungsgesetzes), für deren Einhaltung ein namentlich genannter Palästinenser verantwortlich gemacht wurde. Er musste bei der Kundgebung das gesamte Schreiben auch vor den versammelten Demonstranten verlesen. Mit welchem Misstrauen seitens der Genehmigungsbehörde reagiert wird, wenn die Palästinenser von ihrem Grundrecht auf eine öffentliche Demonstration Gebrauch machen wollen, zeigen die Auflagen, in denen es u.a. heißt:

  • Es müssen 40 Ordner, erkenntlich mit Armbinden, gestellt werden.
  • Es dürfen 15 – 20 Transparente gezeigt werden.
  • Äußerungen in Wort, Schrift oder Bild, die antisemitisch sind oder dem Staat Israel das Existenzrecht absprechen, sind untersagt.
  • Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Fremdsprachige Transparente, Flyer und Redebeiträge sind auf Verlangen der Polizei zur Prüfung auf etwaige strafrechtliche Inhalte zur Verfügung zu stellen.
  • Es wird untersagt, während der Dauer Fahnen, Puppen oder ähnliche Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum zu verbrennen.
  • Die Auflagen sind den Versammlungsteilnehmern – nötigenfalls auch wiederholt und mehrsprachig (deutsch und arabisch) – bekanntzugeben.

Es ist in Bremen nicht bekannt, dass einer anderen Gruppe schon einmal solche Auflagen für eine Demonstration gemacht wurden. Aktivisten überlegen zur Zeit, wie sie gegen eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit vorgehen können.