Aufruf zur Unterstützung der Arbeit des Antisemitismus-Beauftragten im Sinne der israelischen Politik / Ein Vorschlag

Nahostpolitik

Von Arn Strohmeyer, 30.04.2018

Ein Gespenst geht um in Europa, hatte schon Karl Marx geschrieben, damit aber den Kommunismus gemeint. Nun kämpft die Regierung in Berlin mit einem anderen Gespenst, das sie bannen will: den Antisemitismus, so wie sie ihn versteht. Antisemitismus und seine Bekämpfung sind an sich eine ernste und wichtige Sache, dazu braucht man aber eine eindeutige, also der politischen Realität entsprechende Definition und die angemessenen Mittel. An beidem mangelt es aber, und so fehlt also eine effektive Arbeitsgrundlage, und das macht ein konkretes Handeln so schwierig.

Nun hat die Regierung der großen Koalition einen Antisemitismus-Beauftragten eingesetzt, einen speziellen Fachmann, sozusagen eine Art Großinquisitor, der mit der ganzen Macht seines Amtes gegen Ketzer und Häretiker vorgehen soll. Die Regierung hat auch schon die Richtung vorgegeben, in der er wirken soll: Allen Kritikern der israelischen Politik, die für Menschenrechte, Völkerrecht und Humanität in der Palästina-Frage eintreten, sind die Folterwerkzeuge zu zeigen und bei weiteren Verstößen auch anzuwenden.

Die Arbeit dieses Großinquisitors sollte in der Bevölkerung in jeder Beziehung breiteste Unterstützung erfahren, um ihm seine schwierige Arbeit zu erleichtern. Deshalb hier ein erster Vorschlag, wie man dem Antisemitismus-Gespenst wirkungsvoll entgegentreten kann. Nach dem Vorbild der katholischen Kirche ist ein Index für verbotene Schriften und Bücher anzulegen, auf dem alle Autoren (Wissenschaftler, Journalisten, Schriftsteller usw.) aufzuführen sind, die sich in den Verdacht des „Antisemitismus“ gebracht oder sich sogar lupenrein „antisemitisch“ (im Sinne der Kritik an der israelischen Politik) geäußert haben und dies auch ohne Unterlass weiterhin tun.

Der Index sollte vier Kategorien umfassen.

Zunächst jüdische und israelische Autoren. Da wären zu nennen (nicht in alphabetischer Reihenfolge): Uri Avnery, Moshe Zuckermann, Tom Segev, Gideon Levy, Amira Hass, Noam Chomsky, Norman G. Finkelstein, Ilan Pappe, Avi Shlaim, Zeev Sternhell, Moshe Zimmermann, Peter Novick, Baruch Kimmerling, Tanja Reinhart, Ofer Grosbard, Jeshajahu Leibowitz, Dan Dinner, Israel Shahak, Eva Illouz, Yakov M. Rabkin, Simcha Flapan, Judith Butler, Michael Warschawski, Brian Klug, Jeff Halper, John Rose, John und Matti Bunzl, Abraham Burg, Göran Rosenberg, Shlomo Sand, Idith Zertal, Akiva Eldar, Sara Roy, Ruchama Marton, Matti Peled, Tamar Amar-Dahl und Lilian Rosengarten.

Post mortem wären auf dem Index aufzuführen: Hannah Arendt, Martin Buber, Isaac Deutscher, Albert Einstein, Sigmund Freud, Ahaad Haam, Tony Judt und Bruno Kreisky. Von deutsch-jüdischen Autoren müssten unbedingt auf dem Index erscheinen: Abi Melzer, Alfred Grosser, Judith und Rainer Bernstein, Rolf Verleger, Iris Hefets, Nirit Sommerfeld, Evelyn Hecht-Galinski und Felicia Langer. Von nicht-jüdischen deutschen Autoren müssten aufgenommen werden: Norman Paech, Ludwig Watzal, Helga Baumgarten, Peter Bingel, Petra Wild, Clemens Messerschmidt, Ekkehart Drost, Anette Groth, Wolfgang Gehrcke und der Autor dieser Zeilen. Sie alle haben sich im Sinne mit kritischen Analysen vom Standpunkt eines moralisch-ethischen Universalismus in unverantwortlicher Weise kritisch zu Israels Politik geäußert.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sie kann jederzeit durch Verleumdung und Denunziation ergänzt werden. Der Inquisitor muss auch verschiedene Internet-Portale und Webseiten wie das Palästina-Portal, Rubikon, Palästina Nachrichten, Nachdenkseiten, Nahost-Forum Bremen, Palästina Journal, Reportationen und Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) streng und ständig überwachen, da sich diese Medien schamlos in kritisch-aufklärerischer Weise im Sinne der Menschenrechte publizistisch betätigen und ein Ende der unmenschlichen Besatzung fordern – und dies (wenn es sein muss) sogar mit Boykottmaßnahmen.

Dass für alle den hier genannten Autoren/innen Auftrittsverbote für öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Ausstellungen und Filmvorführungen) verfügt werden, versteht sich von selbst.

Die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit ist für die hier angeführten Personen und Fälle durch ein Bundesgesetz aufzuheben. Verbote der Bücher und Schriften der genannten Autoren müssen in Erwägung gezogen werden. Weitere Vorschläge für das hier vorgebrachte Anliegen sind an den Inquisitor persönlich oder an den Verfasser dieser Zeilen zu richten, der sie gern weiterleitet.